Wiederherstellung der Durchgängigkeit
am Peißenberger Wehr
Das Peissenberger Wehr an der Ammer im aktuellen Zustand
Wiederherstellung der Durchgängigkeit am Peißenberger Wehr - Allgemein
Wiederherstellung der Durchgängigkeit am Peißenberger Wehr
Allgemein
Zuständigkeit:
Die Ammer ist ein Gewässer I. Ordnung. Der Ausbau und die Unterhaltung obliegen damit gemäß Bayerischem Wassergesetz Art. 22 und Art. 39 dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim.
Die geplante Maßnahme erstreckt sich südlich von Peißenberg an der Ammer von Flusskilometer 142,000 bis Flusskilometer 141,600.
Lage Peißenberger Wehr bei Fkm 141,841
Lage:
Die Ammer entspringt südlich von Oberammergau im Graswangtal als alpiner Wildbach unter dem Namen Linder. Das Gewässer fließt nach Norden durch das Ammer- Loisach-Hügelland. Danach passiert die Ammer das Siedlungsgebiet von Peißenberg. Das Peißenberger Wehr verhindert hier bei Fkm 141,841 als eines der letzten Querbauwerke an der Ammer die Wanderung der Fische zwischen dem Ammersee und der Ammerschlucht. Im weiteren Verlauf fließt das Gewässer nach rund 65 km am Südufer in den Ammersee und anschließend weiter in die Amper. Das Peißenberger Wehr liegt auf einer Höhe von 591,2 m u. NN.
Bestehende Wehranlage, Blick Richtung unterstrom
Geologie und Geländemorphologie:
Das gesamte Einzugsgebiet der Ammer ist stark eiszeitlich geprägt und die Ammer durchfließt von der Quelle bis zur Mündung in den Ammersee verschiedenste geologische Einheiten.
Aufgrund des hohen Aufkommens an Lockergesteinen und Sedimenten und der teilweise erheblichen Geschiebeeinträge aus den alpinen Quell- und Seitenbächen sind das Geschiebepotential und auch das Feststofftransportvermögen der Ammer relativ hoch. Zahlreiche unregelmäßige Geschiebeablagerungen und Kiesbänke, auch im Bereich des Peißenberger Wehres, sind deutliche Anzeichen einer ausgeprägten Feststoffdynamik.
Die Ammer ist im Bereich von Peißenberg bis unterhalb von Weilheim aus Gründen des Hochwasserschutzes durch Deiche und Ufersicherungen verbaut. Dementsprechend sind ein natürliches Verlagerungspotenzial und eine Gewässermorphologische Eigendynamik weitgehend unterbunden oder stark eingeschränkt.
Abfluss:
Die Ammer durchfließt von seinem Ursprung als Linder im Ammergebirge bis zum Peißenberger Wehr eine Strecke von rund 59 km. Bis zur Pegelmessstation in Peißenberg bei Fkm 142,250 beträgt das Einzugsgebiet knapp 300 km².
An diesem Pegel beträgt der Abfluss eines 1-jährlichen Hochwassers 95 m³/s (HQ1), der eines 100-jählichen Hochwassers beträgt 390 m³/s (HQ100). Der mittlere jährliche Abfluss liegt bei 8,9 m³/s (MQ). Beim Pfingsthochwasser von 1999 wurde mit 435 m³/s der bisher größte Abfluss an dem seit 1958 bestehenden Pegel gemessen.
Der für Planungen anzusetzende Bemessungsabfluss (BHQ) setzt sich zusammen aus dem HQ100 am Pegel Peißenberg zzgl. 15% Klimazuschlag und beträgt damit 449 m³/s (HQ100+15%).
Naturschutz
Der Abschnitt der Ammer im Planungsgebiet liegt im FFH-Gebiet „Ammer vom Alpenrand bis zum NSG Vogelfreistätte Ammersee Südufer“. Dieses FFH-Gebiet wird im Zuge der Planung berücksichtigt und eine negative Beeinträchtigung des Schutzgebietes ist grundsätzlich zu vermeiden.
Überschwemmungsgebiet im Ist-Zustand:
Für die Ammer liegt bereits eine hydraulische Berechnung durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim vor. Für die Planung wurde für den relevanten Gewässerabschnitt ein neues hydraulisches Berechnungsmodel, welches die aktuellen geographischen Gegebenheiten abbildet, erstellt.
Ist-Zustand: Überschwemmungsgebiet beim HQ100
Die Abbildung zeigt das berechnete Überschwemmungsgebiet der Ammer für ein HQ100 im Bereich des Peißenberger Wehrs. Dabei wird deutlich, dass es lediglich im Bereich des rechtsseitigen Vorlandes zu Ausuferungen kommt und auf der linken Seite durch die Deiche eine Ausuferung zum Schutz des Siedlungsgebietes von Peißenberg verhindert wird.
Wasserrechtliches Verfahren
Das Plangenehmigungsverfahren ist abgeschlossen. Die Planung wurde mit Bescheid vom 31.07.2024 plangenehmigt und ist rechtskräftig.
Wiederherstellung der Durchgängigkeit am Peißenberger Wehr - Entwurfsplanung
Wiederherstellung der Durchgängigkeit am Peißenberger Wehr
Entwurfsplanung
Durch die Umsetzung der Maßnahme wird die biologische Durchgängigkeit der Ammer bei Fkm 141,841 durch den Umbau des Peißenberger Wehres in ein aufgelöstes Raugerinne wieder hergestellt. Damit wird auch die Strömungsvielfalt im Fluss verbessert und eine Gefahrenquelle für Gewässernutzende beseitigt.
Des Weiteren soll durch die Wiederanbindung des rechtsseitigen Auwaldes zwischen Fkm 141+880 und Fkm 141+520 eine ökologische Aufwertung im Einflussbereich der Ammer um das Peißenberger Wehr erreicht werden.
Gesamtdarstellung der Maßnahme mit Umbau der Wehranlage und Deichrückverlegung
Im Folgenden werden die beiden geplanten Maßnahmenteile kurz vorgestellt:
Wiederherstellung der Durchgängigkeit:
Zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Peißenberger Wehres sind zwei wesentliche Dinge erforderlich. Zum einen muss, da der eigentliche Wehrkörper in der Gewässersohle verbleiben soll, der stahlbeplankte Wehrrücken so umgestaltet werden, dass er überwandert werden kann. Zum anderen muss die Höhendifferenz der Wehranlage so über eine definierte Gewässerlänge abgebaut werden, dass ein für Lebewesen durchgängiger Gewässerabschnitt mit dem dafür erforderliche Sohlgefälle entsteht.
Hierzu wird der oberirdische Bereich des Wehres abgebrochen und der dann abgesenkte Wehrrücken mit einem Steinsatz überbaut. Um die nachfolgende Höhendifferenz abzubauen, wird ein sogenanntes aufgelöstes Raugerinne mit 4 aufeinander folgenden Gefälleabschnitten eingebaut. Die einzelnen Raugrinne werden durch Abschnitte mit sehr geringem Gefälle unterbrochen, in denen sich Geschiebe ab- und umlagern kann.
In das gesamte Bauwerk wird ein mäandernd angeordnetes Niedrigwassergerinne eingefügt, um die Fischpassierbarkeit auch bei geringeren Abflüssen zu gewährleisten.
Aufgelöstes Raugerinne mit Umlagerungsstrecken
Wiederanbindung des Auwaldes:
Um den rechtsseitigen, ehemaligen Auwald wieder an die Ammer anzubinden, wird oberstrom der Wehranlage der Deichverlauf ins Hinterland verschwenkt. Vor der Straßenbrücke der B472 wird der rückverlegte Deichabschnitt wieder mit dem bestehenden Deichverlauf verschnitten.
Der dann inaktive Deichabschnitt des rechten Ammerufers wird stellenweise bis auf das Geländeniveau des Hinterlandes abgetragen. Dadurch kann der Auwald ab bestimmten Abflüssen (ca. HQ5) überflutet werden. Die Uferlinie der Ammer bleibt vorerst unverändert. Je nach gewünschter Entwicklungsgeschwindigkeit kann hier jedoch auch ein Teil der bestehenden Ufersicherung gezielt entfernt werden, um einen Uferanbruch zu beschleunigen.
Deichrückverlegung mit Öffnung des ehemaligen Deichabschnittes
Hydraulische Auswirkung der Maßnahme:
Die Ergebnisse der hydraulischen Berechnung zeigen anhand einer Vergleichsrechnung von Plan- und Istzustand, dass die bisher festgesetzte Überschwemmungsfläche des HQ 100 eingehalten wird. Es wird keine Verschlechterung hervorgerufen.
Lageplan Überschwemmungsgebiet HQ100 + 15% - Ist-Zustand/Plan-Zustand
Durch die geplante Maßnahme stellt sich eine Verbesserung der Abflussverhältnisse im Wehrbereich ein. Somit ergibt sich auch im Falle einer Überschreitung des Bemessungshochwassers (HQB) keine Verschlechterung der Wasserspiegellagen im Vergleich zum Istzustand.
Herr Matthias Baier, Tel. 0881 / 182-175
Herr Bernhard Müller, Tel. 0881 / 182-129
Stand:
Januar 2026
