Hochwasserschutz Herrsching, Kienbach
Allgemeines / Anlass des Vorhabens
Sanierung und Ausbau des Kienbachs - Allgemein
Allgemeines und Anlass des Vorhabens
Der Kienbach entspringt südlich von Andechs, fließt dann Richtung Norden und hat sich im Kiental tief in die Nagelfluhschotter aus der Mindeleiszeit eingeschnitten, die den Untergrund der würmeiszeitlichen Ablagerungen bilden. Im Ortsbereich von Herrsching knickt er dann nach Westen ab und mündet am Ostufer in den Ammersee. Im unteren Bereich vom Kiental bis ca. 170 m vor der Mündung in den Ammersee ist der Kienbach ein ausgebauter Wildbach.
Das Einzugsgebiet am Pegel Kienbach bei ca. Fkm 1,00 beträgt rund 12,3 km².
Übersicht Einzugsgebiet Kienbach
Im innerörtlichen Bereich von Herrsching befinden sich die Wildbachbauwerke, insbesondere die Ufersicherungen, des Kienbachs über weite Strecken in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand. Die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der Mauern an diesem Wildbach sind stark beeinträchtigt. Um auch zukünftig einen schadlosen Hochwasserabfluss sicherzustellen und zum Schutz der teilweise direkt auf bzw. hinter den Mauern befindlichen Gebäuden, sind deshalb zwingend Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
Kienbach - Zustand bestehende Ufersicherung
Kienbach - Zustand bestehende Ufersicherung
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim hat deshalb umfangreiche Planungsleistungen in Auftrag gegeben. Neben der technischen Planung wurden auch umfassende Umweltplanungen vergeben, die Flora und Fauna im gesamten Planungsgebiet erheben. Zudem soll durch den Bau eines Geschiebe- und insbesondere Schwemmholzrückhalts südlich der Ortschaft und die Erhöhung einzelner Brücken und Ufer der Hochwasserschutz verbessert werden. Nur so kann die Gefahr minimiert werden, dass durch Geschiebe und Totholz der Abfluss unter den Brücken hindurch verhindert wird.
Weiterführende Informationen
Dokumente zum Download
Aktuelles
Sanierung und Ausbau des Kienbachs - Aktuell
Februar 2024
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim erneuert ab Ende Februar am Kienbach die orografisch rechte Ufersicherung auf Höhe Kienbachstraße 6 (Fkm 0+685 bis Fkm 0+708), die sich in einem sehr schlechten Zustand befindet. Da das Gebäude Kienbachstraße 6 derzeit saniert wird und um einen späteren Eingriff in die neu erstellten Außenanlagen zu vermeiden, wird dieser kurze Teilabschnitt vorgezogen saniert. Die Maßnahme wird im Rahmen der Gewässerunterhaltung durch die Flussmeisterstelle Benediktbeuern des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim durchgeführt und ist mit allen fachlich und rechtlich zuständigen Stellen abgestimmt. Nach derzeitigem Stand wird von einer Bauzeit von rund 4 Wochen ausgegangen.
März 2023
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim informiert im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 18.04.2023 um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Herrsching über den aktuellen Planungsstand und das geplante weitere Vorgehen (weitere Informationen siehe "Einladung Informationsveranstaltung" im Infokasten Weiterführende Informationen).
Februar 2023
Bereits im letzten Jahr wurde jedes einzelne bestehende Bauwerk am Kienbach in Herrsching nochmal augenscheinlich hinsichtlich Standsicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet. Zur abschließenden Beurteilung der konstruktiven und statischen Ausbildung des Übergangs vom Bauwerk zum Boden, müssen nun noch zahlreiche Schürfe (vereinzelt kleine temporäre Löcher in der Gewässersohle entlang der Ufersicherungen) erstellt werden. Nur mit diesem Wissen kann eine fundierte Sanierungsplanung erfolgen. Aufgrund der besonderen Verhältnisse am Kienbach in Herrsching wird hierzu ein Schreitbagger verwendet. Der Schreitbagger muss an mehreren Stellen in den Kienbach "einsteigen". Die Einstiegsstellen werden so gewählt, dass der Eingriff so gering wie möglich gehalten wird. Durch die Wahl eines Schreitbaggers ist nicht nur der Eingriff bei der Zufahrt (keine aufwendige Baustraße, keine Abfahrtsrampe erforderlich), sondern auch der Eingriff ins Gewässerbett (keine Rampen zur Überwindung der Abstürze erforderlich) im Vergleich zu einem normalen Bagger deutlich reduziert. Die Schürfe werden nach Feststellung der Tiefe und des Zustands der Gründung umgehend wieder verfüllt. Sowohl der Zeitpunkt, als auch das Gerät und das Verfahren wurden so gewählt, dass der Eingriff in das Bachbett und die Flora und Fauna so gering wie möglich ist. Die Maßnahme ist mit allen fachlich zuständigen Stellen abgestimmt. Die Arbeiten werden an mehreren Tagen in dem Zeitraum zwischen 13.02.2023 und 03.03.2023 stattfinden.
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim informiert bei der Gemeinderatsitzung am 27.02.2023 über den aktuellen Projektstand (Präsentation siehe Infokasten Weiterführende Informationen)
Januar 2023
Die Gehölze, die im Rahmen der Gewässerunterhaltung zurückgeschnitten oder auch entfernt werden, wurden markiert.
Dezember 2022
In diesem Winter sind Gehölzpflegemaßnahmen im innerörtlichen Bereich des Kienbachs in Herrsching erforderlich (Übersichtslageplan siehe Kasten unten). Die Maßnahmen sind zum einen im Rahmen der Baugrunduntersuchungen im Zuge der Planungen zur Sanierung und zum Ausbau des Kienbachs erforderlich. Um die Gründung zahlreicher vorhandener Ufersicherungen feststellen zu können, müssen Erkundungsschürfe mit einem kleinen Schreitbagger im Kienbach erstellt werden. Hierfür ist ein gewisser Arbeitsraum erforderlich. Zum anderen ist ein Rückschnitt der Ufergehölze im Rahmen der normalen Gewässerunterhaltung (Siehe FAQ) dringend erforderlich, um die bestehenden Bauwerke nicht weiter in ihrer Standsicherheit zu beeinträchtigen und einen ausreichenden Gewässerquerschnitt für den Hochwasserabfluss sicherzustellen. Hierbei werden insbesondere Sträucher und Stauden sowie einige kleinere Bäume (max. Stammdurchmesser ca. 20 - 30 cm) zurückgeschnitten bzw. entfernt. Die Arbeiten werden von der Flussmeisterstelle Benediktbeuern des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim durchgeführt. Sie werden insgesamt ca. drei Wochen dauern und bei passender Witterung im Zeitraum zwischen Anfang Januar und Mitte Februar stattfinden. Die Maßnahmen sind mit der Gemeinde Herrsching am Ammersee und der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Starnberg abgestimmt. Die direkt an den Kienbach angrenzenden Anlieger wurden über ein Informationsschreiben über die Maßnahmen informiert.
August 2022
Die Baugrunderkundungsarbeiten können nun erfreulicherweise doch schon etwas früher starten. Sie werden im Zeitraum zwischen ca. Mitte August und ca. Ende Oktober stattfinden. Die betroffenen Anlieger wurden bereits vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim über die erforderlichen Arbeiten informiert. Die beauftragte Bohrfirma wird vorab nochmal Kontakt mit den jeweiligen Anlieger zur genauen Abstimmung aufnehmen.
Mai 2022
Aufgrund der Auslastung der Bohrfirmen müssen die Baugrunderkundungen leider auf Herbst / Winter verschoben werden.
April 2022
Das Wasserwirtschaftsamt stellt bei der Gemeinderatssitzung am 25.04.2022 den aktuellen Stand der Untersuchungen und Planung vor und gibt einen Ausblick zum weiteren Vorgehen (siehe Infokasten Weiterführende Informationen).
Februar 2022
In den letzten Wochen hat das beauftragte Ingenieurbüro die Bestandsvermessung durchgeführt. Auf dieser Grundlage werden derzeit der bestehende Verbau hinsichtlich Sanierungsbedarf und -priorität beurteilt und daraus wiederum Maßnahmenvorschläge für die Sanierung erarbeitet. Diese werden anschließend mit der Gemeinde und im Anschluss mit den betroffenen Anliegern abschnittsweise abgestimmt. Die Maßnahmenauswahl bzw. Variantenuntersuchung wird hierbei von verschiedensten Randbedingungen beeinflusst (Leistungsfähigkeit des Kienbachs, zur Verfügung stehender Platz, Bodenverhältnisse, ökologische Verbesserungen, Landschafts- bzw. Stadtbild etc.).
Weiterführende Informationen
Dokumente zum Download
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Präsentation Projektinformation HWS Herrsching vom 25.04.2022, Gemeinderatsitzung - PDF
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Anliegerinformation Baugrunderkundung Herbst vom 19.05.2022 - PDF
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Sanierung des Kienbachs mit Verbesserung des Hochwasserschutzes für Herrsching, Präsentation Gemeinderatsitzung 27.02.2023 - PDF (26 MB)
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Einladung Informationsveranstaltung am 18.04.2023 um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses - PDF
Stand: Februar 2024
Planung
Sanierung und Ausbau des Kienbachs - Planung
In den letzten Wochen hat das für die Planung vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim beauftragte Ingenieurbüro Bestandsvermessungen durchgeführt. Auf dieser Grundlage werden Maßnahmenvorschläge für die Sanierung erarbeitet.
Stand: Juli 2024
Bauausführung
Sanierung und Ausbau des Kienbachs - Bauausführung
Der Ausbau des Kienbaches hat noch nicht begonnen.
Stand: Juli 2024
FAQ
FAQ
Was ist ein Wildbach?
Wildbäche sind oberirdische Gewässer mit
- zumindest streckenweise großem Gefälle,
- rasch und stark wechselndem Abfluss und
- zeitweise hoher Feststoffführung (Schlamm, Sand, Geröll, Holz).
Warum ist der Kienbach als Wildbach eingestuft?
Der Kienbach unterscheidet sich sicherlich in gewisser Weise von den klassischen alpinen Wildbächen. Das relativ hohe Gefälle, v.a. im Schluchtlauf südlich von Herrsching, der stark wechselnde Abfluss (über weite Strecken des Jahres fließen im Kienbach nur zwischen ca. 20 und 100 l/s; bei Hochwasser können dagegen 10 m³/s und mehr abfließen) sowie insbesondere das sehr hohe Schwemmholzpotenzial im Schluchtlauf machen den Kienbach zu einem Wildbach.
Warum muss der Kienbach saniert werden? / Was ist der Anlass für die Planungen des Wasserwirtschaftsamtes?
Die bestehende Uferverbauung des Kienbachs im innerörtlichen Bereich von Herrsching befindet sich über weite Strecken in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand. Insofern ist die Sanierung der Uferverbauung dringend erforderlich, um zum einen die zahlreichen Gebäude, Nebengebäude und Verkehrsflächen, die sich zum Teil direkt auf bzw. neben der Ufersicherung befinden, dauerhaft zu schützen bzw. im Bestand zu sichern. Zum anderen, um den derzeit bestehenden Hochwasserschutz für den Ortsbereich Herrsching aufrecht zu erhalten. Im Zuge dieser zwingend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen soll der Hochwasserschutz am Kienbach verbessert werden, da dies mit verhältnismäßig geringem Mehraufwand erreicht werden kann. Damit hätte die Gemeinde Herrsching am Kienbach einen Hochwasserschutz, der standardmäßig an Wildbächen in ganz Bayern angestrebt wird.
Winter 2021/2022: Es wurden alle bestehenden Bauwerke am Kienbach augenscheinlich hinsichtlich Standsicherheit, Dauerhaftigkeit, möglichem Schadenspotenzial bei Versagen und hydraulischer Leistungsfähigkeit des jeweiligen Bachabschnittes bewertet. Stand 04/2022: Als vorläufiges Ergebnis ist festzuhalten, dass knapp 14 % der Bauwerke schnellstmöglich und weitere rund 55 % kurz- bis mittelfristig saniert werden müssen (siehe auch Präsentation Gemeinderatssitzung vom 25.04.2022 unter Weiterführende Informationen). Eine abschließende Bewertung ist erst nach Vorlage der Baugrunderkundungen und des darauf aufbauenden Geotechnischen Gutachtens möglich.
Welches Hochwasserereignis bzw. welcher Hochwasserabfluss ist für die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen maßgeblich?
Standard an bayerischen Flüssen und Bächen ist die Auslegung des Hochwasserschutzes auf ein hundertjährliches Hochwasserereignis, d.h. einen Hochwasserabfluss, der statistisch einmal in 100 Jahren auftritt (HQ100). Dieser Wert wird je nach vorhandenen Daten auf Grundlage von vorhandenen Pegelmesswerten und / oder durch ein hydrologisches Modell, welches u.a. Niederschlagsdaten sowie Größe, Relief, Bodenarten und Landnutzung des Einzugsgebiets berücksichtigt, ermittelt. Seit 2004 wird bei Hochwasserschutzmaßnahmen in Bayern zudem ein Klimaänderungsfaktor in Höhe von 15 % angesetzt, um der durch den Klimawandel bedingten Verschärfung der Niederschlags- und Hochwasserereignisse Rechnung zu tragen. Schließlich wird an Wildbächen noch der mögliche Geschiebetrieb durch einen Geschiebezuschlag sowie die Gefahr durch Schwemmholz berücksichtigt.
Wie ist die Hochwassersituation in Herrsching?
Bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis am Kienbach gibt es nach den standardisierten hydraulischen Berechnungen von Überschwemmungsgebieten an Wildbächen in Herrsching nur kleinere Ausuferungen im Bereich der 90°-Kurve in Richtung Ammersee. Die hiervon betroffenen Gebäude sind gelb eingefärbt.
Vorläufig ermitteltes Überschwemmungsgebiet bei HQ100Wildbach am Kienbach
Die oben dargestellte Situation setzt allerdings die volle Funktionsfähigkeit der vorhandenen Ufersicherungen voraus. Um weiterhin den bestehenden Hochwasserschutz gewährleisten zu können, müssen die vorhandenen Ufersicherungen in weiten Bereichen saniert werden. Hierzu liegt die Zuständigkeit und Verpflichtung gemäß Wasserhaushaltsgesetz und Bayerischen Wassergesetz beim Freistaat Bayern vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim.
In der nachfolgenden Abbildung sind beispielhaft die Auswirkungen eines Versagens einer Ufermauer bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis dargestellt. Durch den Einsturz der Mauer kommt es zu einer teilweisen Verlegung des Abflussquerschnittes und damit verbunden zu einem Wasserrückstau im Kienbach und schließlich zu Ausuferungen. Die blau dargestellten, direkt an den Ammersee angrenzenden Überschwemmungsflächen sind hierbei vom Ammerseehochwasser betroffen.
Mögliche Überschwemmungsfläche bei Versagen einer Ufermauer
Was bedeutet Freibord und warum muss dieser am Kienbach berücksichtigt werden? Der Freibord ist der lotrechte Abstand zwischen dem Bemessungswasserspiegel (i.d.R. hundertjährliches Hochwasser zzgl. 15 % Klimaänderungsfaktor) und der Oberkante einer Ufer- oder Hochwasserschutzwand bzw. der Unterkante von Brücken.
Schematische Darstellung Freibord im offenen Gerinne
Schematische Darstellung Freibord im überdeckten Gerinne
Durch den Freibord soll eine Überströmung der Anlagen bei Wellenschlag oder Windstau verhindert sowie die Gefahr von Verklausungen (Verlegung des Abflussquerschnittes durch Schwemmholz) vermindert werden. Am Kienbach ist der Wellenschlag und insbesondere die Gefahr durch Schwemmholz relevant. An Wildbächen ist in der Regel ein Freibord von mindestens 1 m zu berücksichtigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Wert auf 0,5 m reduziert werden (siehe Frage zum Schwemmholzrückhalt).
Wie läuft der Planungsprozess und die Umsetzung ab?
- Bewertung der vorhandenen Bauwerke hinsichtlich Standsicherheit, Dauerhaftigkeit, möglichem Schadenspotenzial bei Versagen und hydraulischer Leistungsfähigkeit.
- Darauf aufbauend Priorisierung der Sanierung der einzelnen Bauwerke und Bildung von sinnvollen Sanierungsabschnitten.
- Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen inkl. Untersuchung verschiedener Varianten zur Sanierung sowie zusätzlichen Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Gewässerstruktur, insbesondere der biologischen Durchgängigkeit.
- Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP), umfangreicher Kartierungsleistungen, der Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) und der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA).
- Abschnittsweise Beteiligung der Gemeinde und der betroffenen Anlieger sowie der zuständigen Stellen im Landratsamt (u.a. Wasserrecht, Naturschutz, Bodenschutz), der Träger öffentlicher Belange und anerkannten Verbände (u.a. Fischereifachberatung, AELF, BUND, LBV).
- Erarbeitung der jeweiligen Vorzugsvariante unter Berücksichtigung der verschiedenen Randbedingungen (siehe unten).
- Abschnittsweise Beantragung einer Planfeststellung (Die Planung wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens öffentlich ausgelegt.)
- Abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen nach erteiltem Planfeststellungsbeschluss.
- Regelmäßige Information über den aktuellen Stand über diese Projektseite.
- Information über wesentliche Planungsschritte und -ergebnisse in Gemeinderatssitzungen.
- Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Gefahr in Verzug einzelne akut gefährdete Abschnitte vorgezogen saniert werden müssen.
Welche Randbedingungen beeinflussen die Maßnahmenauswahl bzw. die Variantenuntersuchung?
In den letzten gut 100 Jahren ist die Bebauung aufgrund der Siedlungsentwicklung immer näher an den Kienbach herangerückt, so dass dieser über weite Strecken in Herrsching nur noch eine Breite von ca. vier bis fünf Metern aufweist und die Ufer zudem steil verbaut sind. Grundsätzlich strebt das Wasserwirtschaftsamt eine/n möglichst naturnahe Sanierung und Ausbau des Kienbachs an. Wo es möglich ist, sollen u.a. naturnähere und flachere Ufer, am besten mit Zugangsmöglichkeiten zum Bach, hergestellt sowie die biologische Durchgängigkeit durch Rückbau von bestehenden Abstürzen verbessert werden.
Die Maßnahmenauswahl wird insbesondere durch folgende Randbedingungen beeinflusst:
- Hydraulische Leistungsfähigkeit des Kienbachs, erforderlicher Abflussquerschnitt
- Grundstücksverfügbarkeit
- Bodenverhältnisse
- ökologische Verbesserungen (naturnähere Ufergestaltung, Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit (Fische und andere aquatische Kleinlebewesen)
- Verbesserung der Erlebbarkeit und Zugänglichkeit des Kienbachs (Sozialfunktion des Gewässers)
- möglichst geringe Eingriffe in die Natur (detaillierte Behandlung im Rahmen der parallel laufenden Umweltplanungen)
- Landschafts- bzw. Stadtbild
- Technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit
- Nutzung von Synergieeffekten
Warum sind Baugrunderkundungen (Bohrungen, Schürfe mit Schreitbagger) erforderlich?
Die möglichst genaue Kenntnis des Baugrundes ist zum einen für die abschließende Bewertung einiger bestehender Bauwerke (hierfür sind insbesondere die Erkenntnisse aus den Schürfen mit dem Schreitbagger sehr wichtig), zum anderen als Grundlage für die Sanierungs- und Ausbauplanung inklusive der Kostenberechnung sehr wichtig. Ungenaue Kenntnisse des Baugrundes können dazu führen, dass höhere Sicherheiten bei der statischen Dimensionierung angesetzt werden und das Bauwerk hierdurch massiver wird.
Warum ist der Bau eines Schwemmholzrückhaltes südlich der Ortschaft Herrsching geplant?
Der Kienbach weißt im Schluchtlauf ein sehr hohes Schwemmholzpotenzial auf.
Vorhandenes Totholz im Bereich des Kienbachs
Vorhandenes Totholz im Bereich des Kienbachs
Dieses hohe Schwemmholzpotenzial in Verbindung mit dem größtenteils sehr engen Gerinne und den zahlreichen Brücken und Stegen in Herrsching bergen ein hohes Gefahrenpotenzial für den Ort bei Hochwasser. Um diese Gefahr zu minimieren wird der Bau eines Schwemmholzrückhaltes als essentiell angesehen. Ohne den Bau eines Rückhalts südlich der Ortschaft könnte der erforderliche Freibord nicht auf 50 cm reduziert werden. An den Uferwänden, Brücken und Stegen müsste ein Freibord von 1 m hergestellt werden. Dies ist zum einen technisch kaum umsetzbar und hätte zum anderen deutlich höhere Eingriffe in den Bestand sowie das Landschafts- und Stadtbild zur Folge.
Können durch Maßnahmen im Oberlauf (z. B. Rückhaltebecken südlich des Schluchtlaufes) die erforderlichen Maßnahmen im innerörtlichen Bereich reduziert werden?
Die Sanierung der Uferverbauung ist erforderlich, um die zahlreichen Gebäude, Nebengebäude und Verkehrsflächen, die sich zum Teil direkt auf bzw. neben der Ufersicherung befinden, dauerhaft zu schützen und im Bestand zu sichern. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung zur Sanierung, die beim Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim liegt. Sie besteht völlig unabhängig von der Höhe des Hochwasserabflusses. Ein Rückhalt im Oberlauf hätte somit nur einen Einfluss auf die Maßnahmen, die zur Schaffung des zusätzlichen Hochwasserschutzes erforderlich sind. Das Einzugsgebiet des Kienbachs teilt sich in zwei sehr unterschiedliche Teileinzugsgebiete. Ein langgestrecktes, relativ flaches Teileinzugsgebiet im Süden und ein kürzeres, steiles Einzugsgebiet im Norden. Da die beiden Teileinzugsgebiete sehr unterschiedlich reagieren, würde ein Rückhalt im Oberlauf nur eine kleine Abflussreduzierung für Herrsching bewirken. Würde man auf die Verbesserung des Hochwasserschutzes verzichten, so hätte dies nicht zur Folge, dass Maßnahmen entlang des Kienbachs ganz entfallen könnten.
Können durch besseres Regenwassermanagement die erforderlichen Maßnahmen im Ortsbereich reduziert werden?
Ein gut durchdachtes Regenwassermanagement ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings sind seltene und außergewöhnliche Starkregen allein mit einer naturnahen Regenwasserbewirtschaftung und öffentlichen Entwässerungsanlagen nicht zu beherrschen. Auf die ohnehin erforderlichen Sanierungsmaßnahmen hat dies keine Auswirkungen (siehe oben).
Was ist Gewässerunterhaltung und wer ist hierfür zuständig?
Die Gewässerunterhaltung umfasst nach § 39 WHG die Pflege und Entwicklung eines oberirdischen Gewässers als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast). Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere:
- die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses,
- die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss,
- die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen,
- die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht.
Zuständig für die Unterhaltung von ausgebauten Wildbächen ist nach Art. 22 Abs. 2 Satz 3 BayWG der Freistaat Bayern. Die Unterhaltung wird von den örtlichen Wasserwirtschaftsämtern ausgeführt. Bei allen Unterhaltungsmaßnahmen wird der Artenschutz berücksichtigt. Eine zentrale Aufgabe der Gewässerunterhaltung innerorts ist das Freihalten des Gewässerquerschnittes für den Wasserabfluss. Auch sind die Uferbefestigungen regelmäßig auf Risse, Verformungen, Unterspülungen, etc. zu kontrollieren. Die Standsicherheit muss auch bei Hochwasser gewährleistet sein. Führt eine Nicht- oder Schlechterfüllung der Unterhaltungspflicht zu Schädigungen Dritter können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bestehen (§ 823 Abs. 1 BGB). Insofern steht die Unterhaltspflicht im Spannungsfeld all dieser Belange.
Ihre Ansprechpartner im Wasserwirtschaftsamt:
Frau Sigrun Frank, Tel. 0881 / 182-209
Herr Johannes Haas, Tel. 0881 / 182-127
Stand: Juli 2024