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Vorgehensweise zur Erlangung von Dreh- und Fotogenehmigungen auf staatlichen Flächen in der Verwaltung des Wasserwirtschaftsamt Weilheim

Für Dreh- und Fotoarbeiten unter Nutzung von staatlichen Flächen in der Verwaltung des Wasserwirtschaftsamt Weilheim ist ein privatrechtlicher Gestattungsvertrag mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim als Grundstückseigentümer abzuschließen.

Gemäß der "Gemeinsamen Bekanntmachung über Film- und Fernsehaufnahmen staatseigener Gebäude und Anlagen vom 07. August 2014 in der jeweils geltenden Fassung" fallen für die Nutzung von staatseigenen Grundstücken Gebühren an.

Anträge für Film- und Fotoaufnahmen auf den staatlichen Flächen in der Verwaltung des Wasserwirtschaftsamt Weilheim müssen schriftlich (per E-Mail) und vollständig mindestens 10 Werktage im Voraus beim Wasserwirtschaftsamt Weilheim gestellt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt i. d. R. 10 Werktage.

Privatrechtliche Gestattungen sind kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Aufnahmen und dem Aufwand der Prüfung.

Für geplante Dreh- und Fotostandorte ist erst die naturschutzfachliche Genehmigung des zuständigen Landratsamtes (untere Naturschutzbehörde) einzuholen.

Wenn die Dreh- und Fotostandorte auf Grundstücken in der Verwaltung des Wasserwirtschaftsamt Weilheim liegen, wird bei positiver Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim als grundstücksverwaltende Stelle ein privatrechtlicher Gestattungsvertrag zur Nutzung der Grundstücke abgeschlossen.

Eventuell sind weitere erforderliche Zustimmungen vom Antragsteller, z. B. Grundstücksnachbarn, Forstverwaltung, Staatliches Bauamt etc. für die Dreh- und Fotoarbeiten einzuholen.

Für die Erstellung des Gestattungsvertrages zur Nutzung der staatlichen Grundstücke in der Verwaltung des Wasserwirtschaftsamt Weilheim werden insbesondere folgende Angaben benötigt:

  • Antragsteller/-in, Bevollmächtigte(r), Ansprechpartner/-in
  • Firma, Organisation, Anschrift, Telefon (vor Ort), E-Mail
  • Ggf. Auftraggeber und Rechnungsanschrift
  • Aussagekräftiger Lageplan mit Eintragung, Drehort, Shootingort, Basisstation, Parkmöglichkeit, sonst. Aufbauten
  • Datum, Zeitraum, Uhrzeit, ggf. Ausweichtermin
  • Kurzbeschreibung der geplanten Aufnahmen, ggf. Beiblatt
  • Größe der Film- bzw. Fototeams (Anzahl der beteiligten Personen)
  • Eingesetzte Technik und Requisiten (Stromgenerator, Scheinwerfer, Kameras, Kameraschienen, Kran, Dolly, Effekt-Maschinen (z. B. für Wind, Nebel, Regen, Geräusche), (Motor-)Boote, Flöße etc.
  • Anzahl und Art der benötigten Fahrzeuge (für Technik, Catering und Personen) mit Beschreibung der Abstellmöglichkeiten vordringlich auf öffentlichen Parkflächen.
  • Ist der Einsatz einer Kameradrohne o.ä. vorgesehen?

Die Angaben können gerne mit dem Antragsformular an das Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Liegenschaften (liegenschaften@wwa-wm.bayern.de) übermittelt werden.

Für Recherchen über die gewünschten Standorte (Lage in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, FFH-Gebiete etc.) und zum Erstellen von Karten eignet sich der Bayernatlas der vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zur Verfügung gestellt wird.

Weiterführende Informationen

  • Vorgehensweise zur Erlangung von Dreh- und Fotogenehmigungen auf staatlichen Flächen in der Verwaltung des Wasserwirtschaftsamt Weilheim - PDF
  • Antragsformular WWA Weilheim - DOC

Weitere Links:

  • Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen
  • Landratsamt Garmisch - Partenkirchen
  • Landratsamt Landsberg am Lech
  • Landratsamt Starnberg
  • Landratsamt Weilheim - Schongau

Stand: Juni 2024

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