Gewässerrandstreifen
Durch das Volksbegehren "Rettet die Bienen" wurde in Bayern 2019 die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen eingeführt. Art.16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes verbietet die acker- und gartenbauliche Nutzung von Uferbereichen natürlicher Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m, bei staatlichen Flächen von mindestens 10 m von der Uferlinie (Gewässerrandstreifen).
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim hat die Kartierungen an den betroffenen Gewässern in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Starnberg und Weilheim-Schongau abgeschlossen.
Die Gewässerrandstreifenkulisse ist im UmweltAtlas Bayern für jeden Interessierten und Betroffenen verfügbar. Dort können die Kulissen für die Gewässer 1., 2. und 3. Ordnung eingesehen werden.