Grundwasseranfragen zu Erdwärmesonden

Hinweise zu Planung, Errichtung und Betrieb von Erdwärmesonden

Die wasserwirtschaftlichen Anforderungen an Erdwärmesonden sind im Leitfaden "Erdwärmesonden in Bayern" sowie dem zugehörigen Merkblatt 37 / 2 dargestellt. Weitere wichtige technische Vorschriften und Regeln sind unter anderem die VDI-Richtlinie 4640 (Blatt 1 und 2) und die DIN 8901.
Die Grundlage einer erfolgreichen Anlage ist eine kompetente Planung, Ausführung und Betriebsweise unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Anforderungen. Dadurch können Fehler vermieden werden, die eventuell zu Mängeln oder gar zu Schäden führen.

Genehmigungsverfahren Erdwärmesonden

Die Errichtung und der Betrieb von Erdwärmesondenanlagen stellen Benutzungstatbestände im Sinne der § 9 Abs. 1 Nr. 4 sowie § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar. Diese Gewässerbenutzung ist gestattungspflichtig (§ 8 Abs. 1 WHG). Der Betreiber einer Erdwärmesondenanlage benötigt somit eine wasserrechtliche Erlaubnis, die beim örtlich zuständigen Landratsamt beantragt werden muss.

Zur Beantwortung Ihrer Anfrage benötigen wir von Ihnen eine E-Mail (Siehe unten) mit:

• Angabe der exakten Lage des dafür vorgesehenen Grundstücks (Ort, Flurnummer und Gemarkung, Straße und Hausnummer)
• Geplante Größenordnung der Anlage in kW Heizleistung bzw. ob damit auch gekühlt werden soll.

In unserer Antwortmail erhalten Sie eine Einschätzung zur Geothermischen Nutzung, Links zu weiteren Informationen und zum Genehmigungsverfahren.

Beachten Sie bitte, dass wir keine Empfehlung zu Bohrfirmen, auf für Wärmepumpen spezialisierte Heizungsbaufirmen, Private Sachverständige Wasserwirtschaft (erforderlich bei kleineren Anlagen bis 50 kW) und finanziellen Fördermöglichkeiten solcher Anlagen geben dürfen bzw. können.


Ihre E-Mail-Anfragen zu Grundwasseranfragen bei Erdwärmesonden richten Sie Bitte an das Postfach:

Grundwasseranfragen@wwa-wm.bayern.de
Betreff: Grundwasseranfragen Erdwärmesonde Gemeinde X
Flurnummer Y