Abwasser / Niederschlagswasser

50 Jahre integrales Gewässermanagement an Ammer und Ammersee

Aus: Rundbrief DWA, Ausgabe 43 // Juni 2021

>>> Zum Titelbericht "50 Jahre integrales Gewässermanagement an Ammer und Ammersee"

 

Abwasserentsorgung im Amtsbereich WWA Weilheim


Im Jahr 2015 lief die Förderung der Ersterschließung mit Abwasseranlagen aus. Im Amtsbezirk des WWA Weilheim wurden dazu seit 1973 insgesamt Zuwendungen in Höhe von 400 Mio. € an die Gemeinden in unserem Amtsgebiet ausbezahlt:
Zusammen mit den Beiträgen der Bürgerinnen und Bürgern wurden etwa 900 Mio. € in die Herstellung einer geordneten Abwasserentsorgung investiert.

Die Gemeinden im Amtsbereich betreiben 74 kommunale KA mit einer Ausbaugröße von 946.000 EW, dazu kommen 12 industrielle Kläranlagen. Die größten davon sind die KA der Papierfabrik UPM mit 416.000 EW, der Fa. Roche mit 115.000 EW und der Fa. Hochland mit 37.500 EW.

Die Gesamtlänge der öffentlichen Kanäle beträgt ca. 5.500 km.

Seit 2003 wurden mit den RZKKA die Nachrüstung von Kleinkläranlagen (KKA) mit biologischen Reinigungsstufen gefördert. Bis zum Auslaufen der Förderung 2014 wurden im Amtsbereich ca. 2.800 KKA mit einer Ausbaugröße bis 50 EW mit einem Zuschuss in Höhe von insgesamt 10.300.000 € gefördert.
Der Anschlussgrad an kommunale Kanalisationen und Kläranlagen beträgt im Amtsbereich zwischen 96% und 99%. Alle Kleinkläranlagen müssen seit dem Jahr 2002, entsprechend dem Stand der Technik, mit einer biologischen Reinigungsstufe betreiben werden.
30 KA eliminieren mit Hilfe einer chem. Fällungsanlage den Nährstoff Phosphor aus dem Abwasser. Dies sind die KA größer 20.000 EW sowie alle KA im Einzugsbereich des Ammersees.

Die Hauptaufgabe der Zukunft liegt in der Bestandserhaltung der Kanalisationen, der Verminderung der Gewässerbelastungen aus den Mischwasserentlastungen sowie einem wirtschaftlichen und effektiven Betreib der Kläranlagen mit qualifizierten Personal.

Niederschlagswasserbehandlung im Amtsbereich WWA Weilheim


Aufgrund der neu eingeführten technischen Regelwerke (u.a. DWA-A 102) werden für Einleitungen von Niederschlags-wasser ab sofort folgende Nachweise nötig (Anträge auf Niederschlagswasserbeseitigung):

NEU - Einleitung in ein Oberflächengewässer:

• Qualitative, emissionsseitige Bewertung nach DWA-A 102-Teil 2 (NEU)
• Quantitative, immissionsseitige Bewertung nach DWA-M 153
• (Ggf. Bemessung nach DWA-A 117)

>>> Hier geht es zur Antragscheckliste: Einleitung in ein Oberflächengewässer
(NUR bei nachgewiesener nicht möglicher Versickerungsfähigkeit möglich!)

Versickerung in das Grundwasser:

• Bemessung nach DWA-A 138
• Qualitative Bewertung nach DWA-M 153

>>> Hier geht´s zur vollständigen Antragscheckliste: Versickerung

Bei Fragen / Unklarheiten stimmen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Sachbearbeiter des Wasserwirtschaftsamt Weilheim vorab ab.

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