Trinkwasser - Unser Lebensmittel Nr. 1

Kein anderes Lebensmittel ist so unersetzbar wie Trinkwasser. In Bayern werden 92% des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen. Im Bereich des Wasserwirtschaftsamts Weilheim sogar 100%. Meistens ist die Qualität unseres Grundwassers so gut, dass es unbehandelt in das Leitungsnetz gegeben werden kann. Trinkwasser ist das am besten überwachte Lebensmittel: Die Trinkwasserverordnung fordert, es regelmäßig zu überprüfen.

Doch den Wert dieses Geschenks vergessen wir allzu leicht. Wer im Urlaub erfahren hat, dass Süßwasser knapp ist, oder dass es vor dem Trinken abgekocht werden muss, freut sich bei seiner Rückkehr über fließend sauberes Wasser daheim: Klar, appetitlich und natürlich frei von Krankheitserregern - direkt aus dem Hahn.

Trinkwasserherkunft im Amtsbereich

Das Trinkwasser im Amtsbezirk des WWA Weilheim wird zu 100% aus dem Grundwasser ortsnah über Brunnen oder gefasste Quellen gewonnen.

Vorrangig werden hier quartäre, d.h. eiszeitlich entstandene „Grundwasserleiter“ genutzt. Grundwasserleiter sind im Bereich Weilheim-Schongau Porengrundwasserleiter, also Bereiche durchlässiger Sande und vor allem Kiese, die bestenfalls von einer oder mehreren schützenden Deckschichten überdeckt sind. Diese bestehen im Moränenbereich aus dichtem, bindigen Material (Ton, Lehm, Schluff). Teilweise besteht die Überdeckung, wie in den Schmelzwasserschotterbereichen, auch ausschließlich aus kiesigen Deckschichten.

In den Moränenbereichen wechseln sich mehrere kiesige und stauende Schichten ab, bis der für die Trinkwassergewinnung genutzte Trinkwasserleiter erreicht ist. Ebenso werden auch hochergiebige Schmelzschotterrinnen, z.B. an der Isar, für die Trinkwassergewinnung genutzt. Jeder Tropfen Wasser, der im Einzugsgebiet des Brunnens oder der Quelle fällt, sickert also zuerst durch eine belebte Oberbodenschicht und dann durch teilweise mehrere Schichten hindurch, so dass die im Boden und Gestein vorhandene Mikroorganismen ggfs. vorhandene Schadstoffe abbauen können. Auf der nächsten undurchlässigen Schicht sammelt sich dann das Wasser und fließt mit dem Gefälle ab und damit in Richtung des Brunnens oder der Quelle.

In den 8 Städten und 114 Gemeinden der Landkreise sind 148 Wasserversorgungs-
unternehmen tätig, die in 199 Wasserschutzgebieten 224 Brunnen und 74 Quellen betreiben. Damit besteht in unserem Raum eine sehr kleinräumige und vielfältige, dezentrale Versorgungsstruktur mit einer hohen Zahl von meist ortsnahen Wasserfassungen.

 

 

Schutz des Trinkwassers

Der nähere Bereich des Einzugsgebiets ist mit einem in 3 Zonen unterteiltes Wasserschutzgebiet (WSG) besonders geschützt. Hier bestehen je nach Zone - und damit Nähe zum Brunnen - Verbote für bestimmte Handlungen oder Bodeneingriffe, so dass eine Gefährdung des Trinkwassers auf ein mit dem Trinkwasserschutz vereinbares Risiko reduziert werden kann.

Angesichts der Prognosen zur Klimaänderung wird diese verfügbare Menge in Zukunft allerdings zurückgehen. Eine Aussage zum zukünftigen Wasserdargebot kann derzeit niemand verlässlich machen.

  • Zone I:
    umfasst den Fassungsbereich mit Brunnen und ist umzäunt. Der Zutritt für Unbefugte ist untersagt und es dürfen nur Handlungen durchgeführt werden, die der Wasserversorgung dienen.

  • Zone II:
    dient dem Schutz vor Pathogenen Mikroorganismen und endet an einer „50-Tage-Linie“-. Das heißt jeder Regentropfen, der hinter dieser Linie auf den Boden fällt, braucht mindestens 50 Tage, bis er im Brunnen oder der Quelle angekommen ist. Das ist die Zeit, in der pathogene Keime durch die Reinigungskraft des Untergrunds eliminiert werden. Düngen und Beweidung sind beispielsweise in dieser Zone II verboten.

  • Zone III:
    soll vor schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen schützen. Hier bestehend zum Beispiel Verbote für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder gleich allgemein für die Errichtung von z. B. Flugplätzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerhalb der Wasserschutzgebiete greift im weiteren Einzugsgebiet der Allgemeine Grundwasserschutz – d.h. durch die gesetzlichen Regelungen wie WHG, BayWG, DÜV u.v.m. wird auch in der Fläche außerhalb von WSG ein gutes Schutzniveau für das Grundwasser erreicht.

Wasserqualität

Die Voraussetzungen für eine qualitativ gesicherte Wasserversorgung sind bei uns sehr günstig. 100% des Trinkwassers können aus naturreinem Grund- und Quellwasser gewonnen werden. Der Bundesdurchschnitt liegt dagegen nur bei 70%. Auf die Nutzung von aufbereitetem Oberflächenwasser kann bei uns vollständig verzichtet werden. Alle Wasserversorgungen halten bezüglich der chemisch-technischen Parameter die Grenzwerte nach TrinkwVO ein, die meisten unterschreiten die zulässigen Werte sogar um ein Vielfaches.

Teilweise sind dem Verteilnetz noch UV-Anlagen vorgeschaltet, da z. B. Wassergewinnungen an Quellen schnell auf Regenereignisse reagieren und naturgemäß im Nahbereich der Quelle die Überdeckung weniger mächtig ist. Somit kann hier zu Beginn eines Regenereignisses bakteriologisch verunreinigtes Wasser an die Wasserfassung gelangen. Eine UV-Anlage eliminiert diese zuverlässig. Generell ist aber der Anspruch und auch die Möglichkeit gegeben, Trinkwasser unaufbereitet genießen zu können.

Versorgungssituation und Versorgungsstruktur

Die Versorgung ist ortsnah, gemäß dem Grundsatz des WHG, und damit kleinräumig strukturiert. Auch vor dem Hintergrund sinkender Grundwasserstände und des Klimawandels aber auch zur Absicherung beim Ausfall wichtiger Anlagenteile am Brunnen oder bei unvorhergesehenen Beeinträchtigungen im Wasserschutzgebiet ist es geboten, eine Redundanz, d.h. ein „2. Standbein“ einzurichten. Dieses kann aus einem zweiten vollwertigen Gewinnungsgebiet oder dem Anschluss an einen leistungsstarken benachbarten Wasserversorger bestehen. So kann die Versorgung mit Trinkwasser im benötigten Umfang immer sichergestellt werden.  Viele Wasserversorger im Landkreis sind bereits redundant aufgestellt oder aktiv in der Planung.

Die vorhandene dezentrale Versorgungsstruktur mit Unterhaltung eines 2. Standbeins ist die beste Ausgangsbasis um Wasserprobleme aufgrund des prognostizierten Klimawandels weitgehend abfedern oder sogar vermeiden zu können.

Zuständigkeiten

Die Kontrolle des Rohwassers - also des Wassers am Brunnen - sowie des Trinkwassers - also des Wassers im Verteilnetz ab der Übergabestelle und nach einer evtl. Aufbereitung – obliegt dem Wasserversorger. Ebenso muss dieser die verschiedenen Zonen des Wasserschutzgebiets mehrmals im Jahr begehen.

Die technische Gewässeraufsicht über das Wasserschutzgebiet sowie den Brunnen obliegt dem WWA. Rechtlich zuständige Behörde dafür ist die Wasserrechtsabteilung des jeweiligen Landratsamts.

Für Kontrollen des Trinkwassers als Lebensmittel sowie der Anlagenteile im Verteilnetz, wie etwa den Hochbehälter, ist das Gesundheitsamt zuständig.

Falls Sie Fragen zur Wasserqualität, Wasserhärte etc. haben, wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Wasserversorger. Eine Übersicht der örtlichen Wasserversorger finden Sie auf den Unterseiten.