Grundwasseranfragen bei Bauvorhaben

Werden die möglichen Grundwasserstände beim Bauen nicht berücksichtigt, kann dies zu erheblichen Problemen führen.
Die Erkundung des Baugrundes einschließlich der Grundwasserverhältnisse obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Bauherrn, der sein Bauwerk bei Bedarf gegen auftretendes Grund- oder Hang- und Schichtenwasser sichern muss.
Auch wenn beim Baugrubenaushub kein Grundwasser angetroffen wird bedeutet das nicht, dass Grundwasser für das Kellergeschoss nicht doch gefährdend werden kann. Grundwasserstände können um mehrere Meter schwanken. Sie stehen im Zusammenhang mit länger anhaltenden Niederschlagsperioden oder bei Bauten in Gewässernähe mit dort steigenden Gewässerspiegeln bei Hochwasser.

Das Risiko beim Bauen tragen Sie als Grundeigentümer selbst.


Wir empfehlen, dass Sie Ihren Architekten oder Bauunternehmer beauftragen, eine mögliche Grundwassergefährdung in der Detailplanung zu berücksichtigen. Auch beim Erwerb eines Hauses sollten Sie sich nach den Grundwasserverhältnissen und einer wasserdichten Kellergeschossausführung erkundigen.
Informationen können Sie bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem zuständigen Wasserwirtschaftsamt erhalten.


Messdaten

Aktuelle Messdaten zum Grundwasserstand finden Sie für ausgewählte Messstellen im Internetangebot des Gewässerkundlichen Dienstes Bayern (Siehe weiterführende Informationen).
Hier werden auch verschiedene Auswertungen über den zeitlichen Verlauf der Messdaten in zurückliegenden Jahren angeboten. Diese Grundwasserstände sind aber nur aussagekräftig im unmittelbaren Umfeld der Messstellen. Im UmweltAtlas Bayern (siehe weiterführende Informationen) unter Inhalt "Geologie" - "Bohrungen und Quellen" finden Sie Daten aus Bohrungen von Bauvorhaben, Erdwärmesonden und Grundwasserwärmepumpen, die zum Teil Grundwasserstände zum Zeitpunkt der Bohrung oder auch Schichtenverzeichnisse enthalten. Bitte beachten Sie die zugehörigen Hinweise und Erläuterungen.

Sofern Sie darüber hinausgehende Auskünfte zu den Grundwasserdaten benötigen, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht an das unten stehende Postfach; evtl. entstehen allerdings für diese Datenübermittlungen und Auskünfte Kosten, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen. Für weitergehende Informationen zu den im UmweltAtlas bereit gestellten Bohrungen ist in Ihrer Nachricht die Angabe der Objektbezeichnung unbedingt erforderlich. Bitte beachten Sie, dass nicht alle im Umweltatlas aufgeführten Daten beim Wasserwirtschaftsamt vorliegen.

Für Datenauskünfte der Wasserwirtschaft werden Bearbeitungsgebühren nach GUW-GebO* erhoben.

* Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme des Bayerischen Geologischen Landesamtes, des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft und von Behörden auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft (GUW-GebO vom 28.02.1995, geändert am 20.12.2000 und am 05.12.2003)

E-Mail-Anfragen zu Grundwasseranfragen bei Bauvorhaben richten Sie Bitte an das Postfach:

Grundwasseranfragen@wwa-wm.bayern.de
Betreff: Grundwasseranfragen Bauvorhaben Gemeinde X Flurnummer Y