Grundwasseranfragen an das WWA Weilheim

Werden die örtlichen Grundwasserstände beim Bauen nicht berücksichtigt, kann dies zu erheblichen Problemen und Kosten führen. Grundwasser kann in unterschiedlichen Tiefen angetroffen werden. In manchen Gebieten kann es bis nahe an die Geländeoberfläche oder gar darüber hinaus ansteigen. Grundwasserstände können langzeitlich um mehrere Meter schwanken. Sie ändern sich jedoch (im Gegensatz zum Beispiel zu den Wasserständen von Flüssen) nicht kurzfristig, sondern im Bereich von Wochen, Monaten oder gar Jahren. Hohe Grundwasserstände treten in weiten Teilen Bayerns immer wieder in unregelmäßigen Abständen auf und stehen im Zusammenhang mit länger anhaltenden Niederschlagsperioden und der damit verbundenen erhöhten Grundwasserneubildung.

Das Risiko beim Bauen tragen Sie als Grundeigentümer selbst. Die Absicherung eines Neubaus vor eindringendem Grundwasser oder aufsteigender Feuchtigkeit ist Aufgabe des Bauherrn. Durch Beachtung der Regeln der Baukunst kann das Eindringen von Grundwasser verhindert werden. Wir empfehlen, dass Sie Ihren Planer oder Bauunternehmer beauftragen, die zu erwartenden Grundwasserstände zu ermitteln und in der Detailplanung zu berücksichtigen. Auch beim Erwerb eines Hauses sollten Sie sich nach den Grundwasserverhältnissen erkundigen. Hilfe können Sie bei Ihrer Gemeinde, bei einem Fachgutachter oder Ihrem zuständigen Wasserwirtschaftsamt erhalten.

Für Datenauskünfte werden Bearbeitungsgebühren nach GUW-GebO* erhoben.

* Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme des Bayerischen Geologischen Landesamtes, des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft und von Behörden auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft (GUW-GebO vom 28.02.1995, geändert am 20.12.2000 und am 05.12.2003)

Aktuelle Informationen zu Grundwasserständen sind im Internet unter Bayerisches Landesamt für Umwelt - Grundwasserstände (Siehe weiterführende Informationen) abrufbar.