Gewässerrandstreifen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen


Die Begehung und Einstufung der Gewässer im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim ist abgeschlossen.

Die Vorabinformationen zu den Gewässerrandstreifen werden an dieser Stelle ab 14.12.2023 zur Verfügung gestellt.

Die Ergebnisse sind in den nachfolgenden Hinweiskarten dargestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen vorläufigen Bearbeitungsstand handelt, der erst nach Ablauf des Einwendungszeitraumes und der Veröffentlichung im Umweltatlas in ein verbindliches, für die unmittelbar folgende Anbauplanung zu berücksichtigendes Ergebnis überführt wird. Erfolgt die Veröffentlichung nicht, entsteht den betroffenen Landwirten im jeweils laufenden Anbaujahr kein Nachteil. Für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen kann diese Veröffentlichung frühestens zum 01.07.2024 der Fall sein.

Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir gerne unter der E-Mail-Adresse Gewaesserrandstreifen@wwa-wm.bayern.de zur Verfügung.

Hinweis: Die Kulisse basiert auf einem Fließgewässernetz im Maßstab 1:25.000 und kann somit die genaue Lage der Gewässer nicht abbilden. Diese Karten dienen lediglich als Information, ob es sich um ein gewässerrandstreifenpflichtiges Gewässer handelt. Daher gelten immer die tatsächlich vor Ort bestehenden Verhältnisse.


Alphabetische Auflistung nach Gemeinde

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Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

 

Informationsveranstaltung Gewässerrandstreifen
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

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