Gewässerrandstreifen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Die Begehung und Einstufung der Gewässer im Landkreis Garmisch-Partenkirchen durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim ist abgeschlossen.
Die Vorabinformationen zu den Gewässerrandstreifen werden an dieser Stelle ab dem 27.02.2023 zur Verfügung gestellt.
Die Ergebnisse sind in den nachfolgenden Hinweiskarten dargestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen vorläufigen Bearbeitungsstand handelt, der erst nach Ablauf des Einwendungszeitraumes und der Veröffentlichung im Umweltatlas in ein verbindliches, für die unmittelbar folgende Anbauplanung zu berücksichtigendes Ergebnis überführt wird. Erfolgt die Veröffentlichung nicht, entsteht den betroffenen Landwirten im jeweils laufenden Anbaujahr kein Nachteil.
Für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen kann diese Veröffentlichung frühestens zum 01.07.2023 der Fall sein.
Der Einwendungszeitraum endet am 12.04.2023. Einwendungen können in schriftlicher Form oder per E-Mail an die Adresse Gewaesserrandstreifen@wwa-wm.bayern.de des Wasserwirtschaftsamts gesendet werden.
Einwendungen können bis zum 12. April 2023 mit Einzelfall- und Flurstückbezug sowie einer Begründung an die E-Mail-Adresse Gewaesserrandstreifen@wwa-wm.bayern.de übermittelt werden. Einwendungsberechtigte Personen sind Eigentümer, Bewirtschafter, betroffene Verbände und Vertretungen sowie Gemeinden.
Die Bearbeitung der Einwendungen erfolgt durch eine Ortseinsicht gemeinsam mit dem Einwender. Sollten die unterschiedlichen Einschätzungen fortbestehen, werden die Unterlagen an das Wasserwirtschaftsamt München zur Prüfung versandt und dort eine abschließende Entscheidung getroffen werden.
Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir gerne unter der E-Mail-Adresse Gewaesserrandstreifen@wwa-wm.bayern.de zur Verfügung.
Hinweis:
Die Kulisse basiert auf einem Fließgewässernetz im Maßstab 1:25.000 und kann somit die genaue Lage der Gewässer nicht abbilden. Diese Karten dienen lediglich als Information, ob es sich um ein gewässerrandstreifenpflichtiges Gewässer handelt. Daher gelten immer die tatsächlich vor Ort bestehenden Verhältnisse.
Weiterführende Informationen
Dokumente zum Download
Alphabetische Auflistung nach Gemeinde
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Landkreis Garmisch-Partenkirchen
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