Gewässerrandstreifen
Seit August 2019 müssen in Bayern entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer Gewässerrandstreifen eingehalten werden. An eingestuften Gewässern sind Randstreifen von mindestens fünf Metern Breite einzuhalten, bei großen Gewässern sind es auf staatlichen Grundstücken 10 Meter. Hier darf keine acker- oder gartenbauliche Nutzung erfolgen. Flächenbewirtschafter*innen erhalten mit Hilfe der hier vorab veröffentlichten Karten Klarheit und Planungssicherheit. Nähere Informationen zur Umsetzung der Gewässerrandstreifen finden Sie in der Infobroschüre.
Gewässerrandstreifen
Gewässerrandstreifen
Die Gewässer im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen sind durch unser Team kartiert worden. Nach Abschluß der Kartierarbeiten wird die Gebietskulisse für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hier veröffentlicht.
Gewässerrandstreifen
Die Gewässer im Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind durch unser Team kartiert worden. Nach Abschluß der Kartierarbeiten wird die Gebietskulisse für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen hier veröffentlicht.
Gewässerrandstreifen
Die Gewässer im Landkreis Landsberg am Lech sind durch unser Team kartiert worden. Nach Abschluß der Kartierarbeiten wird die Gebietskulisse für den Landkreis Landsberg am Lech hier veröffentlicht.
Gewässerrandstreifen
Die Gewässer im Landkreis Starnberg sind durch unser Team kartiert worden. Nach Abschluß der Kartierarbeiten wird die Gebietskulisse für den Landkreis Starnberg hier veröffentlicht.
Gewässerrandstreifen
Die Gewässer im Landkreis Weilheim-Schongau sind durch unser Team kartiert worden. Nach Abschluß der Kartierarbeiten wird die Gebietskulisse für den Landkreis Weilheim-Schongau hier veröffentlicht.