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Hochwasserschutz Weilheim Süd - Allgemein

Zuständigkeit

Die Ammer ist ein Gewässer I. Ordnung. Der Ausbau und die Unterhaltung obliegen damit gemäß Bayerischem Wassergesetz Art. 22 und Art. 39 dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim.
Die geplanten Maßnahmen erstrecken sich im Süden von Weilheim von Flusskilometer 133,400 (Einmündung Wörtersbach bei Oderding) bis Flusskilometer 129,420 (Auwehr).
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Geologie

Das gesamte Einzugsgebiet der Ammer ist stark eiszeitlich geprägt und die Ammer durchfließt von der Quelle bei Ettal bis zur Mündung in den Ammersee verschiedenste geologische Einheiten. Im Planungsgebiet selbst überdecken Ammerablagerungen den Seeboden des ehemals bis in den Weilheimer Süden reichenden Ammersees. In den Randbereichen des weiten Weilheimer Tales bestimmen dagegen überwiegend Niedermoore mit tonig-torfigen Böden die Landschaft. Das Gelände ist im gesamten Planungsbereich sehr eben und nur von den verwischten Spuren der früheren Deltabildungen und Ammermäander geprägt.
Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen bestehen im Planungsgebiet nicht.

Abfluss

Der voralpine Fluss Ammer entspringt im Ammergebirge südwestlich von Oberammergau und fließt in nordöstlicher Richtung, wo er nach ca. 84 km Fließlänge in den Ammersee mündet. Nach ca. 70 km Fließstrecke durchfließt die Ammer auf einer Länge von ca. 3,5 km die Stadt Weilheim. Das Niederschlagsgebiet der Ammer hat bis zum Pegel Weilheim eine Fläche von 607 km². An diesem Pegel beträgt der Abfluss eines 1-jährlichen Hochwassers 120 m³/s (HQ1), der eines 100-jährlichen Hochwassers beträgt 480 m³/s (HQ100). Der mittlere jährliche Abfluss liegt bei 15,3 m³/s (MQ). Beim Pfingsthochwasser von 1999 wurde mit 530 m³/s der bisher größte Abfluss an dem seit 1910 bestehenden Pegel gemessen.
Die Hochwassergefährdung der betroffenen Gebiete wird anhand des HQ100 ermittelt. Der für Hochwasserschutzplanungen von Weilheim Süd anzusetzende Bemessungsabfluss (BHQ) setzt sich zusammen aus dem HQ100 am Pegel Weilheim zzgl. 15% Klimazuschlag und beträgt damit 552 m³/s (HQ100+15%).

Naturschutz

Der Abschnitt der Ammer im Planungsgebiet liegt im FFH-Gebiet „Ammer vom Alpenrand bis zum NSG Vogelfreistätte Ammersee Südufer“. Dieses FFH-Gebiet wird im Zuge der Planung zu den angestrebten Hochwasserschutzmaßnahmen berücksichtigt und eine negative Beeinträchtigung des FFH-Gebietes ist grundsätzlich zu vermeiden.
Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz Weilheim-Süd beinhalten den Umbau des Oderdinger Wehres in drei Sohlgleiten und somit die Wiederherstellung der Durchgängigkeit dieser Wehranlage. Des Weiteren wird der Oderdinger Dorfbach durchgängig an die Ammer angeschlossen.

Hochwassergefährdung

Im direkten Stadtbereich von Weilheim wurde die Ammer in den 1980er Jahren auf ein 100-jährliches Bemessungshochwasser ausgebaut. Beim Pfingsthochwasser von 1999 zeigte sich, dass der Hochwasserschutz im direkten Stadtbereich seine Funktion erfüllen konnte, ohne dass von der Ammer verursacht größere Schäden entstanden sind.
Im Süden der Stadt aber tritt die Ammer bei einem 100-jährlichen Hochwasser zu den derzeitigen Gegebenheiten in weiten Bereichen noch über die Ufer. Das Hochwasser strömt dann über und entlang der Staatsstraße 2058 und der Bahnlinie Weilheim-Murnau zunächst über landwirtschaftliche Flächen, über Straßen und Bahngleise, bevor es auf den Süden der Stadt trifft. Hier ist das Gewerbegebiet Trifthof teilweise betroffen und durch die Überflutung des Trifthofanbinders von der Umgebung abgeschnitten. Schließlich sind auch große Teile der Wohnbebauung im Süden der Stadt betroffen. Wie die Hochwasserereignisse von 1999 und 2005 gezeigt haben, sind in einem solchen Fall große Schäden an Straßen, Bahndämmen, Gewerbebetrieben und Wohnbebauung zu erwarten. Wegen der zudem schwer entwässernden Überschwemmungsflächen ist mit mehrtägigen Einschränkungen der Infrastruktur zu rechnen.
Mit der Umsetzung des Hochwasserschutzes für Weilheim Süd soll durch den Bau von technischen Hochwasserschutzanlagen, die Auflösung des Oderdinger Wehres in drei Sohlgleiten sowie durch den Einbau eines Durchlasses unter der Staatsstraße 2058 die Hochwassergefährdung der Stadt deutlich reduziert und die dauerhafte Erreichbarkeit des Gewerbegebietes Trifthof gewährleistet werden.


Bild Pfingsthochwasser 1999: Überflutete Bahngleise der Linie Weilheim-MurnauBild vergrössern Pfingsthochwasser 1999: Überflutete Bahngleise der Linie Weilheim-Murnau

Bild Augusthochwasser 2005: Überflutete Bahngleise der Linie Weilheim-MurnauBild vergrössern Augusthochwasser 2005: Überflutete Bahngleise der Linie Weilheim-Murnau

Wasserrechtliches Verfahren

Das Planfeststellungsverfahren ist abgeschlossen.
Die Planung wurde mit Bescheid vom 10.08.2022 planfestgestellt und ist rechtskräftig.



Ihre Ansprechpartner im Wasserwirtschaftsamt:

Frau Sigrun Frank, Tel. 0881 / 182-209
Herr Matthias Baier, Tel. 0881 / 182-175
Herr Bernhard Müller, Tel. 0881 / 182-129

Stand:
November 2023