Übersichtskarte Grundwasserwärmepumpen

Erläuterungen zur Übersichtskarte

Diese Karte (Stand: Mai 2006) dient als grobe Orientierungshilfe, wo die thermische Nutzung von Grundwasser grundsätzlich möglich und zulässig ist. Sie gibt jedoch keine Auskunft über allfällige örtliche Verhinderungsgründe, wie die Störung konkurrierender Nutzungsrechte, Altlasten im Untergrund, Altbergbaugebiete, Hangrutschgebiete und dergleichen.
Die Karte kann deshalb keine rechtsverbindliche Grundlage für das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren zur thermischen Nutzung des Grundwassers sein.
Der Maßstab der Karte beträgt 1:200.000. Dies bedeutet eine Lageungenauigkeit der Karteninhalte in der Natur von bis zu ± 200m.

Grundwasser

In der Übersichtskarte sind die bekannten größeren oberflächennahen Grundwasservorkommen dargestellt. Die Karte gibt jedoch keine Auskunft über die verfügbare Menge und die Beschaffenheit des Grundwassers. Hingegen zeigt sie, wo die Flurabstände und die Durchlässigkeiten für die Grundwassernutzung günstig sind.
Es ist unbedingt zu beachten, dass die geologischen Ablagerungsverhältnisse in unserem Amtsgebiet häufig durch einen kleinräumigen Wechsel von grundwasserführenden und grundwasserstauenden Schichten geprägt sind. Daher können die tatsächlichen hydrogeologischen Verhältnisse von den Angaben in der Karte abweichen.
Grundsätzlich eignen sich bei bekannten hydrogeologischen Verhältnissen auch andere Standorte mit oberflächennahen Grundwasservorkommen für die Grundwassernutzung.
In den Gebieten, die vorzugsweise für die Grundwassernutzung ausgewiesen sind, kann die Erdwärme grundsätzlich auch über horizontal verlegte Erdwärmekollektoren genutzt werden, je nach lokalen Verhältnissen auch über Erdwärmesonden.

Wasserschutzgebiete

Die in der Karte eingetragenen Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete stellen den Bearbeitungsstand des Bayerischen Landesamtes für Umwelt vom 29.03.2006 dar. Die rechtsverbindlichen Unterlagen liegen beim jeweils örtlich zuständigen Landratsamt.
Einzugsgebiete öffentlicher Wassergewinnungsanlagen zur Trinkwasserversorgung oder staatlich anerkannter Heilquellen ohne festgesetzte bzw. im Verfahren befindliche Schutzgebiete sind nicht dargestellt, ebenso die Einzugsgebiete privater Trinkwasserfassungen (z.B. Hausbrunnen, Getränkeabfüller etc.).